Kursteilnehmende beim ShenJing-Qigong-Institut, die bei einer deutschen Krankenkasse versichert sind, können die Testate der Qigongkurse bei ihrer Kasse zur Erstattung einreichen. Qigong wird zu den Entspannungstechniken gezählt und gehört so zu den prophylaktischen Maßnahmen, welche von den Kassen bezuschusst werden.
Die Erstattungshöhe ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich.